"Was kann es Schöneres geben als kleines, neues Leben?"
Nach wie vor arbeite ich als Hebamme mit Kassenvertrag, meine Leistungen:
Hebammenarbeit während Covid::
Als Leistungserbringerinnen von Gesundheitsdienstleistungen gilt für Hebammen die COVID-19-Maßnahmenverordnung lt. Sozialministerium.
Derzeit gibt es keine verordneten Maßnahmen. Sollte ich mich krank fühlen, oder erkältet sein, trage ich eine Maske um Familien zu schützen.
Sollte die Schwangere oder ein Mitglied der Familie positiv getestet werden, oder Symptome einer Covid-Erkrankung haben oder in Quarantäne sein, muss eine Beratung/Betreuung auf eine andere Art koordiniert werden. Sollte dies vor einer vereinbarten Beratung oder während der Nachbetreuung der Fall sein, ist mir dies mitzuteilen.
Bei den Familien zuhause stellen Sie mir bitte eine Flüssigseife und ein frisches Handtuch zur Verfügung.
Ein Händedesinfektionsmittel habe ich immer in meiner Hebammentasche dabei.
In den nachfolgenden Zeiträumen stehe ich nicht zur Verfügung.
23. bis 31. Dezember 2023
01. bis 07. Jänner 2024
01. bis 14. Juli 2024